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Extremismus
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Extremismus ist ein in der Extremismusforschung umstrittener Begriff, mit dem Behörden und Gerichte in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen als grundsĂ€tzlich verfassungsfeindlich bewerten und gemÀà den Grundvorstellungen eines Modell des politischen Spektrums den Ă€uĂersten RĂ€ndern auĂerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuordnen. Der Begriff ersetzte im amtlichen Sprachgebrauch den bis dahin gebrĂ€uchlichen Begriff Radikalismus, der seither fĂŒr politische Einstellungen am Rande aber noch innerhalb des demokratischen Spektrums verwendet wird. In wissenschaftlichen Darstellungen werden teilweise die Differenzen zwischen den verschiedenen Formen des Extremismus hervorgehoben, mangelnde Differenziertheit vor allem hinsichtlich dem kapitalismuskritischen Linksextremismus bemĂ€ngelt und die Verlagerung behördlicher, vermeintlich verbindlicher Vorstellungen in das Feld des politischen Diskurses kritisiert.
Contents
âą Definition
âą Hauptarten
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Definition
Die Attribute âextremâ und âextremistischâ sind vom lateinischen Wort extremus abgeleitet, dem Superlativ von âauĂenâ (exterus).
FĂŒr die deutschen Verfassungsschutzbehörden hat der Begriff eine normative und abwertende Funktion.cite-ref-1[1] Er ist nicht legal definiert. Das deutsche Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz definierte im Jahr 2000 Extremismus in Form einer definitio ex negativo als âfundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaatsâ.cite-ref-2[2] Darunter fielen alle Bestrebungen, die sich gegen den Kern des Grundgesetzes oder der FDGO insgesamt richten.
Diese Begriffe â âdemokratischer Verfassungsstaatâ, âKern des Grundgesetzesâ und âFreiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO)â â fĂŒhren hier gleichbedeutend auf die Definition im SRP-Verbotsurteil vom 23. Oktober 1952 (1 BvB 1/51) â dem ersten Parteiverbot in der Bundesrepublik Deutschland â hincite-ref-3[3]:
2. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter AusschluĂ jeglicher Gewalt- und WillkĂŒrherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die VolkssouverĂ€nitĂ€t, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die GesetzmĂ€Ăigkeit der Verwaltung, die UnabhĂ€ngigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit fĂŒr alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmĂ€Ăige Bildung und AusĂŒbung einer Opposition.cite-ref-4[4]
Uwe Backes definierte 2001 Extremismus als âpolitische Diskurse, Programme und Ideologien, die sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richtenâ.cite-ref-backes-5-0[5]
Definition und Anwendung des in der Politikwissenschaft etablierten Begriffs sind umstritten. Besonders diskutiert wird, inwieweit er als Oberbegriff fĂŒr Linksextremismus und Rechtsextremismus geeignet ist.cite-ref-6[6]cite-ref-7[7]
Begriffsherkunft und Abgrenzung
Ideengeschichtlich aus dem Umfeld der Totalitarismustheorien stammend leitet sich der Extremismusbegriff aus dem KPD-Verbot von 1956 ab. In dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) kam es zu einer richtungsweisenden Auslegung der Prinzipien der âstreitbaren Demokratieâ des Grundgesetzes und des darin mehrfach erwĂ€hnten Begriffs der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese gelte es zu schĂŒtzen:cite-ref-8[8]
âWenn das Grundgesetz einerseits noch der traditionellen freiheitlich-demokratischen Linie folgt, die den politischen Parteien gegenĂŒber grundsĂ€tzliche Toleranz fordert, so geht es doch nicht mehr so weit, aus bloĂer Unparteilichkeit auf die Aufstellung und den Schutz eines eigenen Wertsystems ĂŒberhaupt zu verzichten. Es nimmt aus dem Pluralismus von Zielen und Wertungen, die in den politischen Parteien Gestalt gewonnen haben, gewisse Grundprinzipien der Staatsgestaltung heraus, die, wenn sie einmal auf demokratische Weise gebilligt sind, als absolute Werte anerkannt und deshalb entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen; soweit zum Zwecke dieser Verteidigung EinschrĂ€nkungen der politischen BetĂ€tigungsfreiheit der Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf genommen. Das Grundgesetz hat also bewuĂt den Versuch einer Synthese zwischen dem Prinzip der Toleranz gegenĂŒber allen politischen Auffassungen und dem Bekenntnis zu gewissen unantastbaren Grundwerten der Staatsordnung unternommen.â
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BVerfG, Urteil vom 17. August 1956, Az. 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, 141
Zuvor war in dem Zusammenhang von Rechts- bzw. Linksradikalismus gesprochen worden. Die Forschung geht von einer Ăbergangsphase vom Radikalismus- zum Extremismusbegriff zwischen 1967 und Mitte der 1970er-Jahre, als politische Reaktion auf die Neue Linke, aus.cite-ref-9[9] Abgeleitet vom Anforderungsprofil des genannten Urteils des BVerfG wird âExtremismusâ seither als Arbeitsbegriff fĂŒr die Verwaltungspraxis verwendet. Er erschien in dieser Form erstmals im Verfassungsschutzbericht von 1973. Bis 1975 kam es zu einer vollstĂ€ndigen Begriffsumstellung beim Inlandsgeheimdienst. Auch in anderen Behörden diente die Umstellung im Sprachgebrauch dazu, mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen besser erfassen zu können. Heute verwenden ihn die meisten der im Parlament vertretenen politischen Parteien ebenso wie die staatlichen Institutionen der Bundesrepublik. In Gesetzestexten wird auf ihn ebenfalls Bezug genommen.cite-ref-10[10]
Der frĂŒhere Innenminister Werner Maihofer begrĂŒndete die begriffliche Abgrenzung zum âRadikalismusâ mit dem Hinweis, dass politische Bestrebungen nicht allein deshalb verfassungswidrig seien, weil sie radikale Fragen stellen. Zwar werden die Begriffe auch in der wissenschaftlichen Literatur weiterhin nicht prĂ€zise abgegrenzt und oft synonym verwendet. In der behördlichen Terminologie macht es jedoch einen erheblichen Unterschied, ob eine Gesinnung oder Organisation als âradikalâ oder âextremistischâ eingestuft wird, da davon abhĂ€ngt, ob sie als noch verfassungsgemÀà (radikal) oder verfassungswidrig (extremistisch) eingeschĂ€tzt wird.cite-ref-11[11]
Da dieser so genannte ânormative Extremismusbegriffâ eine Abweichung von der gesellschaftlichen Norm beinhaltet und diese Abweichung zugleich negativ bewertet, nennen sich so bezeichnete Gruppen in der Regel nicht selbst âextremistischâ. Vielmehr betrachten sie dieses Attribut als herabsetzende Zuschreibung und Ausgrenzung ihrer politischen Positionen aus dem demokratischen Meinungsspektrum und dem gesellschaftlichen Diskurs.
Extremistisches Denken
Die Mehrzahl der Forschungsarbeiten zum politischen Extremismus befassen sich mit der Frage, ob eine politische Gruppierung extremistisch ist oder nicht.cite-ref-0-12-0[12] Dabei kommt die normative, bewertende Perspektive zum Einsatz. In dieser wird Extremismus negativ als Antithese zum demokratischen Verfassungsstaat konzipiert. Folgende Kriterien sind dabei relevant:
âdas Ethos menschlicher Fundamentalgleichheit, Menschen- und BĂŒrgerrechte, der Konstitutionalismus mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und dem Schutz der persönlichen FreiheitssphĂ€re des Einzelnen, rechtsstaatliche Vorgaben, das Mehrheitsprinzip verbunden mit einem Minderheitenschutz, ein VerstĂ€ndnis von Demokratie im Sinne der Konkurrenztheorie, ein politischer und gesellschaftlicher Pluralismus sowie das ReprĂ€sentativprinzipâcite-ref-13[13]
Eine zweite Perspektive definiert politischen Extremismus positiv. Dabei geht es um die Frage, was extremistisches Denken im Kern ausmacht. In seiner positiven Begriffsdefinition ist der Absolutheitsanspruch das entscheidende Kriterium, um extremistisches Denken zu identifizieren. Nach Uwe Backes besteht dieser aus bestimmten âKernaussagen ĂŒber die Weltâ, von denen Extremisten behaupten, sie wĂŒrden auf âobjektivenâ Erkenntnissen basieren und wĂ€ren absolut wahr.cite-ref-14[14] Uwe Backes setzt dem âtotalitĂ€ren Denkenâ das Konzept der Mehrdeutigkeit entgegen: Danach resultiert extremistisches Denken aus der fehlenden Bereitschaft, Mehrdeutigkeit bei der Bewertung politischer PhĂ€nomene zuzulassen.cite-ref-15[15]
Tom Mannewitz und Fabian Fischer kontrastieren in Ă€hnlicher Weise das psychologische Konzept der AmbiguitĂ€tstoleranz, also das Ertragen-können von Mehrdeutigkeit, vom kohĂ€renzdominierten Denken extremistischer Akteure. Ein âkohĂ€rentes Denksystemâ diene der Meidung von âMehrdeutigkeit und WidersprĂŒchlichkeitâ und damit der Auflösung kognitiver Dissonanzen.cite-ref-16[16] Nach Fischer ist die demokratische Antwort auf ein extremistisches Feindbild nicht âeine ârichtigeâ Wirklichkeit, sondern der Pluralismus der Sichtweisen und Deutungen auf die komplexe soziale Weltâ.cite-ref-17[17]
Der radikale Wahrheitsanspruch extremistischer Akteure ergibt sich nach Fischer aus den Mehrwerten, die Ideologien den Menschen bieten. Dazu zĂ€hlen IdentitĂ€tsstiftung, GruppenkohĂ€sion und die Externalisierung von Problemen in Form von einfachen monokausalen ErklĂ€rungsmustern. Negativ wahrgenommene PhĂ€nomene haben im extremistischen Weltbild meist nur eine Ursache, seien es âdie Judenâ, âAmerikaâ oder âdas Kapitalâ. Dies funktioniere, weil Menschen fĂŒr einfache Ursache-Wirkungs-ZusammenhĂ€nge empfĂ€nglich seien.cite-ref-0-12-1[12] Nach Fischer finden sich in den Abwehrideologien extremistischer Ideologien wiederkehrende, antiliberale Motive. So sei immer wieder die Rede von âIdentitĂ€tszersetzung und Kulturverfallâ, der Gefahr einer âZerstörung der Gemeinschaftâ und âMotive von dunklen MĂ€chtenâ. Aus diesen immer wieder auftretenden Motiven könne man die Treiber extremistischen Denkens ableiten. Dazu zĂ€hlten insbesondere Ăngste und SchutzbedĂŒrfnisse in einer sich wandelnden und komplexer werdenden Welt.cite-ref-0-12-2[12]
Hauptarten
Eine sowohl bei Behörden als auch in den Sozialwissenschaften gÀngige Unterteilung unterscheidet folgende Hauptarten des Extremismus:
âą der Linksextremismus: Dieser galt durch den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik als Hauptgefahr fĂŒr den Verfassungsstaat. Die Behörden fassen darunter sehr verschiedene politische Richtungen, die den Kapitalismus ĂŒberwinden wollen: einerseits Autonome und Anarchisten, andererseits K-Gruppen und Parteien, die Formen des Kommunismus anstreben. Dabei bezieht sich die Einordnung als Linksextremismus oft eher auf programmatische Ziele als auf tatsĂ€chliche Politik.
âą der Rechtsextremismus: Dieser galt in den 1990er Jahren als Hauptgefahr und ist Quelle hoher Gewaltbereitschaft. Auch hier werden verschiedene Gruppen und Parteien in ein gemeinsames Spektrum ârechts vonâ den demokratischen konservativen Parteien eingeordnet. Als Hauptdifferenz zum Linksextremismus wird genannt, dass der Rechtsextremismus das âEthos fundamentaler Menschengleichheitâ ablehne.cite-ref-backes-5-1[5] Solche Strömungen werden seit dem Brandanschlag von Solingen, dem Mordanschlag von Mölln, den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen und den Ausschreitungen von Hoyerswerda in der Regel als gewaltbereiter und aggressiver eingeschĂ€tzt als der Linksextremismus. Seit dem vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgerufenen âAufstand der AnstĂ€ndigenâ und dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens hat die Aufmerksamkeit in den Medien wie auch bei Behörden hier jedoch wieder nachgelassen. Das Thema Rechtsextremismus bekam dann seit November 2011 wieder gröĂere Aufmerksamkeit in der Ăffentlichkeit, nachdem die Verantwortung der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) fĂŒr eine Mordserie an AuslĂ€ndern (2000 bis 2006), den Nagelbombenanschlag in Köln (2004) und den Polizistenmord von Heilbronn (2007) publik geworden war. In Folge des Anschlags in Hanau 2020 erklĂ€rte Innenminister Horst Seehofer (CSU), Rechtsextremismus âist derzeit die höchste Sicherheitsbedrohung fĂŒr die Bundesrepublikâ.cite-ref-18[18]
âą der islamistische Extremismus, dessen Vertreter in verschiedenen Spielarten einen Fundamentalismus vertreten, dessen Interpretation des Islam den Freiheits- und Emanzipationsversprechen der AufklĂ€rung diametral entgegensteht und immer auch gegen Juden gerichtet ist. Er findet sich etwa bei den MuslimbrĂŒdern, bei Al-Qaida und dem IS.cite-ref-19[19] SpĂ€testens seit, in dem Fall Al-Qaida, mit den TerroranschlĂ€gen des 11. September 2001 TerroranschlĂ€ge verstĂ€rkt auch in westlichen Staaten verĂŒbt werden, stellt er auch hier eine Gefahr fĂŒr die innere und Ă€uĂere Sicherheit dar. Unter den hiesigen Akteuren rĂŒcken neben Personen aus dem Nahen Osten und Zentralasien auch solche aus der zweiten oder dritten Einwandergeneration oder zum Islam Konvertierte, die aufgrund âreligiöser, gesellschaftlicher, kultureller oder psychologischer Faktorenâ das westliche Wertesystem ablehnen, in den Fokus von Wissenschaft und Verfassungsschutz.cite-ref-20[20] Diese agierten in Gruppierungen mit Kontakten zu islamistischen Strukturen im Ausland, sowie in Kleinstgruppen oder aber auch als Einzelpersonen und seien ideologisch oft in der NĂ€he zu Al-Qaidacite-ref-21[21] sowie seit Mitte der 2010er-Jahre des IScite-ref-22[22] angesiedelt.
âą Der von den Verfassungsschutzbehörden so genannte âAuslĂ€nderextremismusâ, der auslĂ€ndische extremistische AktivitĂ€ten im Inland erfasst, wird nicht als eigener Typus des Extremismus verstanden.
In der Soziologie wurde bereits Ende der 1950er Jahre der nicht unumstrittene Begriff eines Extremismus der Mitte eingefĂŒhrt. Demzufolge neigen nicht nur die rechten und linken âRĂ€nderâ eines Parteiensystems zur Diktatur, sondern auch die Parteien der Mitte. Seit Anfang der 1990er Jahre wird der Begriff verstĂ€rkt dazu benutzt, um auf intolerante Tendenzen innerhalb der politischen Mitte aufmerksam zu machen, die einen âResonanzbodenâ fĂŒr die Ausbreitung extremistischer Weltanschauungen bilden könnten.
Kritik des Begriffes
Vor dem Hintergrund von Herkunft und Gebrauch der Begriffe âRadikalismusâ und âExtremismusâ ist auch in der Extremismusforschung selbst umstritten, ob und inwieweit die Abgrenzung gegenĂŒber âradikalenâ oder âextremistischenâ Tendenzen der Verteidigung demokratischer Positionen dienen kann. Kritiker heben hervor: Da die âDefinitionsmachtâ hier bei den politischen Institutionen des Staates liege, bestehe die Gefahr, dass andere Demokratievorstellungen ausgeblendet und Minderheitspositionen tendenziell mit illegitimen politischen Zielsetzungen gleichgesetzt werden.
Die Verwendung solcher Begriffe dient dazu, dem Staat gegenĂŒber ablehnend eingestellte Gruppen oder Einzelpersonen, die durchaus unterschiedliche Ziele und Inhalte vertreten können, anhand bestimmter idealtypischer Merkmale zusammenzufassen und in eine âSchubladeâ einzuordnen. So lieĂen sich nach herrschender Meinung Merkmale bestimmen, die allen Extremismen gemeinsam sind (Alleinvertretungsanspruch, Ablehnung pluralistisch-demokratischer Systeme, Dogmatismus, Freund-Feind-Denken und ein Fanatismus, dem jedes zum Ziel fĂŒhrende Mittel legitim erscheint). Damit werden nach Ansicht von Kritikern aber die inhaltlichen Divergenzen zwischen den verschiedenen âExtremistenâ ausgeblendet oder jedenfalls nicht genĂŒgend berĂŒcksichtigt.cite-ref-23[23]
AnhĂ€nger des klassischen Extremismusbegriffs wenden demgegenĂŒber ein, die unterschiedlichen (und möglicherweise auch moralisch unterschiedlich zu bewertenden) Zielsetzungen verschiedener extremistischer Gruppen seien jedenfalls dann verhĂ€ltnismĂ€Ăig unbeachtlich, wenn das explizit oder implizit favorisierte Endziel trotz der im Einzelnen abweichenden politischen Inhalte und Ideale ein diktatorisches, die persönliche Freiheit aufhebendes Regime sei oder die Bedrohung durch ein derartiges Szenario zumindest in Kauf genommen wird. âMit der gemeinsamen Bezeichnung âExtremismusâ ist nicht mehr oder weniger gemeint, als dass die Bewegung auf die Errichtung oder Bewahrung einer Diktatur zielt.âcite-ref-kailitz16-24-0[24] Daher bestreiten Vertreter des klassischen Konzeptes die grundsĂ€tzliche Untauglichkeit der etablierten Begrifflichkeiten. Auch innerhalb des etablierten Extremismuskonzeptes werde zwischen den Ideologien von Rechtsextremismus und Linksextremismus deutlich unterschieden.cite-ref-kailitz16-24-1[24] Dass diese Unterscheidung dennoch von der Warte eines eigenen WertegerĂŒstes ausgehe, das im demokratischen Verfassungsstaat wurzele, werde nicht geleugnet: âDer Extremismusansatz ist nĂ€mlich nicht staats- oder systemtreu, wie ihm ab und an vorgeworfen wird, sondern demokratietreu.âcite-ref-kailitz16-24-2[24]
Die Auseinandersetzung um die Berechtigung des normativen Extremismusbegriffes macht deutlich, dass die Verwendung des Oberbegriffs âExtremismusâ bei staatlichen Behörden und Gerichten im Rahmen des Verfassungsschutzes wesentlich unproblematischer gesehen und gehandhabt wird als in Forschung und Wissenschaft.
Gero Neugebauer vertritt in diesem Zusammenhang den Standpunkt, von einer eigenstĂ€ndigen empirischen Extremismusforschung im eigentlichen Sinn könne bislang kaum die Rede sein. Die einschlĂ€gige Literatur fasse vor allem Ergebnisse anderer Forschungsbereiche zusammen und ordne sie unter den Extremismusbegriff, aufgeteilt nach Links- und Rechtsextremismus, ein. Obschon es in Bezug auf den Rechtsextremismus zwar durchaus beachtliche Forschungsleistungen gebe, treffe das fĂŒr den Bereich des Linksextremismus aber nicht zu. Erschwerend komme hinzu, dass die Zuordnung zu einem politischen Spektrum zeitlichen VerĂ€nderungen unterworfen sein kann. Das normative Extremismuskonzept werde wegen seiner âEindimensionalitĂ€tâ und âFixierung auf den demokratischen Rechtsstaatâ der komplexen gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit kaum gerecht.
Eindimensional sei der Begriff wegen der Vorstellung von einer âAchseâ, auf der sich das politische Spektrum von links ĂŒber die Mitte bis nach rechts gruppiere. Aus diesem Konstrukt ergĂ€ben sich vielfĂ€ltige Zuordnungs- und Abgrenzungsprobleme und damit erhebliche InterpretationsspielrĂ€ume. Der Extremismus markiere jeweils den Ă€uĂersten Rand des Spektrums, dessen Mitte eine politische Wertung sei. Aus dieser normativen Sicht leite sich ein Extremismusbegriff her, der alle Einstellungen, Verhaltensweisen, Institutionen und Ideen einschlieĂt, die sich in irgendeiner Weise gegen den demokratischen Verfassungsstaat richten.cite-ref-25[25] Das mache die normative Begriffskonzeption aber noch nicht zur Grundlage fĂŒr belastungsfĂ€hige empirische Forschung, die die HeterogenitĂ€t politischer Einstellungen zufriedenstellend berĂŒcksichtigen könne.
Auch die BefĂŒrworter der herrschenden normativen Definition betonen, dass zwar Gemeinsamkeit in der Ablehnung des âdemokratischen Verfassungsstaatesâ, zugleich aber auch fundamentale Unterschiede zwischen extremistischen Gruppen bestehen. So betonen etwa Uwe Backes und Eckhard Jesse:
âZwischen rechten und linken Extremismen, Anarchisten und Kommunisten, Monarchisten und Neonationalsozialisten bestehen betrĂ€chtliche Divergenzen, so dass rechts- und linksextreme Gruppen sich nicht nur gegenseitig, sondern auch untereinander oft heftig bekĂ€mpfen.âcite-ref-26[26]
Ăhnlich fĂŒhrt Steffen Kailitz aus:
âEine einheitliche extremistische Ideologie existiert natĂŒrlich nicht. Nicht nur, dass Links- und Rechtsextremisten keine gemeinsame Ideologie haben. Sie sind einander in aller Regel sogar spinnefeind.âcite-ref-kailitz16-24-3[24]
FĂŒr Neugebauer hat der normative Extremismusbegriff deswegen insgesamt StĂ€rken und SchwĂ€chen: Er eigne sich vor allem dazu, âGegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu identifizieren und ihr Verhalten gegebenenfalls zu sanktionierenâ.cite-ref-27[27] FĂŒr die darĂŒber hinausgehenden Forschungsinteressen der Sozialwissenschaften lehnt Neugebauer die Verwendung des âeindimensionalenâ Achsenmodells hingegen als âunterkomplexâ (will sagen: der KomplexitĂ€t der beschriebenen VerhĂ€ltnisse nicht angemessen) ab. Der Linksextremismus sei politisch und ideologisch wesentlich inhomogener als der Rechtsextremismus. Daher habe sich zwar eine sozialwissenschaftliche Rechtsextremismusforschung, aber keine Linksextremismusforschung etabliert und der Extremismusansatz habe sich in der sozialwissenschaftlichen Forschung nicht durchsetzen können. Im Kontext behördlicher ExekutivmaĂnahmen und des Schutzes der FDGO behĂ€lt der Begriff jedoch auch fĂŒr Neugebauer seine Berechtigung.
Claus Leggewie wirft der Verwendung des Begriffs durch die Ămter des Verfassungsschutzes mangelnde PrĂ€zision ebenso wie eine weit in das Vorfeld politischer Kommunikation hinein verlagerte AktivitĂ€t der Behörden vor. Abzustellen sei deswegen nicht schon auf eine VorfeldaufklĂ€rung potentieller und vermuteter Extremisten im Rahmen eines âwestdeutschen Sonderweges, wie er in keiner anderen westlichen Demokratieâ existiere,cite-ref-28[28] sondern erst auf Feststellung gewaltsamen Verhaltens oder politischer Straftaten.
Literatur
Begriffsentstehung
⹠Carl Joachim Friedrich: Totalitarismustheorie. In: Alfred Söllner u. a. (Hrsg.): Totalitarismus. Eine Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts. Akademischer Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-05-003122-0.
âą Uwe Backes: Politische Extreme. Eine Begriffsgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts fĂŒr Totalitarismusforschung. Bd. 31). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, ISBN 3-525-36908-5.
Forschung
âą Claudia Fröhlich, Horst-Alfred Heinrich, Harald Schmid (Hrsg.): Jahrbuch fĂŒr Politik und Geschichte, Bd. 2: Extremismus und Geschichtspolitik. Stuttgart 2011.
âą Astrid Bötticher, Miroslav MareĆĄ: Extremismus. Theorien â Konzepte â Formen. Oldenbourg Verlag, MĂŒnchen 2012, ISBN 978-3-486-59793-6.
âą Kai Arzheimer: Die Wahl extremistischer Parteien. In: JĂŒrgen W. Falter, Harald Schoen (Hrsg.): Handbuch Wahlforschung. VS Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-13220-2, S. 389â421.
âą Uwe Backes, Eckhard Jesse: Vergleichende Extremismusforschung. Nomos, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-0997-4.
âą JĂŒrgen P. Lang: Was ist Extremismusforschung? â Theoretische Grundlagen und Bestandsaufnahme. In: Uwe Backes, Eckhard Jesse (Hrsg.): GefĂ€hrdungen der Freiheit. Extremistische Ideologien im Vergleich. Göttingen 2006, ISBN 3-525-36905-0, S. 41â85.
⹠Anton Pelinka: Die unheilige Allianz. Die rechten und die linken Extremisten gegen Europa. Böhlau, Wien u. a. 2015, ISBN 978-3-205-79574-2.
âą Eckhard Jesse, Tom Mannewitz (Hrsg.): Extremismusforschung. Handbuch fĂŒr Wissenschaft und Praxis. Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-1807-8
âą Fabian Fischer: Die konstruierte Gefahr. Feindbilder im politischen Extremismus. Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-5149-5.
âą Alexander Akel: Strukturmerkmale extremistischer und populistischer Ideologien. Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Nomos, Baden-Baden 2021, ISBN 978-3-8487-8012-9.
Deutschland
âą Uwe Backes, Eckhard Jesse: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. 4. Auflage. Bonn 1996.
âą Kai Arzheimer: Wahlen und Rechtsextremismus. In: Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Extremismus in Deutschland. Erscheinungsformen und aktuelle Bestandsaufnahme. Berlin 2004, S. 56â81.
âą Steffen Kailitz: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland: Eine EinfĂŒhrung. Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14193-7.
Kritik
⹠Wolfgang Wippermann: Totalitarismustheorien. Die Entwicklung der Diskussion von den AnfÀngen bis heute. Primus Verlag, Darmstadt 1997.
âą Wolfgang Wippermann: Ăber »Extremismus«, »Faschismus«, »Totalitarismus« und »Neofaschismus«. In: Siegfried JĂ€ger, Alfred Schobert (Hrsg.): Weiter auf unsicherem Grund. Faschismus â Rechtsextremismus â Rassismus: KontinuitĂ€ten und BrĂŒche. Duisburger Institut fĂŒr Sprach- und Sozialwissenschaften, Duisburg 2000, ISBN 3-927388-75-0.
âą Christoph Kopke & Lars Rensmann: Die Extremismus-Formel Zur politischen Karriere einer wissenschaftlichen Ideologie, BlĂ€tter fĂŒr deutsche und internationale Politik Dezember 2000
âą G. Schultz: ExtremismusbekĂ€mpfungsprogramme - Kritik am neuen Kurs der Bundesregierung, Brandenburgische Landeszentrale fĂŒr politische Bildung 18. November 2009
âą Christoph Butterwegge: Die Entsorgung des Rechtsextremismus. In: »BlĂ€tter«. Nr. 1, 2010, S. 12â15.
âą Herausgeber: KulturbĂŒro Sachsen e. V., Weiterdenken - Heinrich Böll Stiftung Sachsen, das Forum fĂŒr Kritische Rechtsextremismusforschung, Leipzig, Studierendenrat der TU Dresden, Referat fĂŒr Politische Bildung: Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti)demokratischen Einstellungen, MĂ€rz 2010
âą Markus Mohr, Hartmut RĂŒbner (Hrsg.): Gegnerbestimmung. Sozialwissenschaft im Dienst der âinneren Sicherheitâ. Unrast Verlag, MĂŒnster 2010.
âą Wolfgang Wippermann: Politologentrug â Ideologiekritik der Extremismuslegende. In: Standpunkte. 10/2010. (PDF-Datei; 462 kB)
âą Friedrich Burschel: Auf ein Wort: Extremismus, Rosa-Luxemburg-Stiftung
âą Forum fĂŒr kritische Rechtsextremismusforschung (Hrsg.): Ordnung.Macht.Extremismus. Effekte und Alternativen des Extremismus-Modells. VS Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011.
âą Arbeitskreis Extremismusbegriff: Schulverweis fĂŒr Andi ! - Warum der Verfassungsschutz mit seiner Bildungsarbeit gegen »Extremismus« scheitert, Unrast-Verlag September 2012, ISBN 978-3-89771-528-8
âą Friedrich Burschel & Uwe Schubert (Hrsg.): «Der Sommer ist vorbeiâŠÂ» Vom «Aufstand der AnstĂ€ndigen» zur «Extremismus-Klausel»: BeitrĂ€ge zu 13 Jahren «Bundesprogramme gegen Rechts»., 152 Seiten edition assemblage ISBN 978-3-942885-61-4
âą Johannes Kiess: Rechtsextrem â extremistisch â demokratisch? Der prekĂ€re Begriff »Rechtsextremismus« in der Einstellungsforschung
âą Jan Ackermann, Katharina Behne, Felix Buchta, Marc Drobot, Philipp Knopp: Metamorphosen des Extremismusbegriffes. Diskursanalytische Untersuchungen zur Dynamik einer funktionalen UnzulĂ€nglichkeit. VS Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2015.
⹠Francesca Barp & Hannah Eitel: Pegida als Spiegel und ProjektionsflÀche, Weil die Mitte in der Mitte liegt, Warum Pegida mit dem Extremismus-Paradigma nicht zu erklÀren ist und es zur Verharmlosung der Bewegung beitrÀgt
âą JĂŒrgen W. Falter: Zum Begriff des âPolitischen Extremismusâ â Kritik und Kritik der Kritik
âą Eva Berendsen, Katharina Rhein, Tom Uhlig (Hrsg.): Extrem unbrauchbar. Ăber Gleichsetzungen von links und rechts. Verbrecher Verlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-95732-408-5.
⹠Maximilian Fuhrmann: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie. Kritik am politischen SelbstverstÀndnis der Bundesrepublik Deutschland. Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-5744-2.
âą Sarah Schulz: Die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ergebnis und Folgen eines historisch-politischen Prozesses. Weilerswist 2019, ISBN 3-95832-165-8, S. 273â295.
âą Kira Ayyadi: Die Extremismustheorie âExtrem unbrauchbarâ â Hufeisen im Kopf und die Gleichsetzung von rechts und links, Belltower.News 15. Januar 2020
âą Landeszentrale fĂŒr politische Bildung Baden-WĂŒrttemberg: Ist der Begriff des Extremismus sinnvoll und hilfreich? Kritische Ăberlegungen zum Extremismusbegriff
âą Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung: Rechtsextremismus Debatte: Extremismustheorie
Kritik der Kritik
âą Armin Pfahl-Traughber: Kritik der Kritik der Extremismustheorie. (PDF) In: Jahrbuch fĂŒr Extremismus- und Terrorismusforschung 2013. Armin Pfahl-Traughber, Fachhochschule des Bundes fĂŒr öffentliche Verwaltung, 2013, S. 31â55, archiviert vom Original am 7. Mai 2021; abgerufen am 21. MĂ€rz 2023.
Weblinks
Wikiquote: Extremismus
â Zitate
Wiktionary: Extremismus
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Wiktionary: Extremist
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
âą bpb: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland â Extremismus (Memento vom 25. Dezember 2013 im Internet Archive) (Lizenzausgabe, 2003).
âą Christoph Weckenbrock: Politikwissenschaftliche, verfassungsrechtliche und administrative Perspektiven des Extremismusbegriffs. In: Endstation Rechts vom 9. Juni 2010.
⹠AufsÀtze zur Extremismustheorie (Memento vom 21. Juni 2008 im Internet Archive)
⹠IM NRW: Was verstehen die Verfassungsschutzbehörden unter Extremismus (Memento vom 3. MÀrz 2009 im Internet Archive)
⹠Ordnung. Macht. Extremismus. Tagungsbericht eines wissenschaftlichen Symposiums an der UniversitÀt Leipzig im November 2009, das sich kritisch mit dem Extremismusbegriff und der Möglichkeit seiner Ersetzung durch konkurrierende Begrifflichkeiten auseinandersetzte.
âą Gero Neugebauer: Extremismus â Linksextremismus â Rechtsextremismus: Begriffsdefinitionen und Probleme. Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, April 2008.
âą Extremismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 44/2010.
âą Politikwissenschaftliche Literatur zum Thema Extremismus in Deutschland in der Annotierten Bibliografie der Politikwissenschaft
Einzelnachweise
cite-note-11. â Petra Bendel: Extremismus. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe, C.H. Beck Verlag, MĂŒnchen 1995, S. 8384.
cite-note-22. â Steffen Kailitz: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland: Eine EinfĂŒhrung. Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, S. 212; vgl. hierzu auch Armin Pfahl-Traughber: Politischer Extremismus â was ist das ĂŒberhaupt? In: Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (Hrsg.): Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz. 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. Köln 2000, S. 213.
cite-note-33. â Freiheitlich-demokratische Grundordnung
cite-note-44. â DFR - BVerfGE 2, 1 - SRP-Verbot. Abgerufen am 28. Februar 2020.
cite-note-backes-55. â Uwe Backes: Gestalt und Bedeutung des intellektuellen Rechtsextremismus in Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 46/2001), Bonn 2001, S. 24.
cite-note-66. â Petra Bendel: Extremismus. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe, C.H. Beck Verlag, MĂŒnchen 1995, S. 8384â8387.
cite-note-88. â BVerfG, Urteil vom 17. August 1956, Az. 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, 141. Abgerufen am 8. Dezember 2018.
cite-note-99. â Jan Ackermann, Philipp Knopp: Die Metamorphosen des Extremismusbegriffs. Zur Entwicklung einer politischen Grenzsemantik. In: Dunkel, Barbara; Gollasch, Christoph; Padberg, Kai (Hrsg.): Nicht zu fassen. Das Extremismuskonzept und neue rechte Konstellationen. UniversitĂ€tsverlag der TU Berlin, Berlin 2019, ISBN 978-3-7983-2999-7, S. 82 ff., doi:10.14279/depositonce-7070.
cite-note-1010. â Vgl. etwa § 18a Aufenthaltsgesetz oder § 27 des Gesetzes ĂŒber die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG)
cite-note-1111. â Gero Neugebauer: Extremismus â Rechtsextremismus â Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen â Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen. In: Wilfried Schubarth, Richard Stöss (Hrsg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland â Eine Bilanz, Opladen 2001. S. 17 (Text online; PDF, S. 3. (Memento vom 24. Februar 2007 im Internet Archive))
cite-note-0-1212. â Fabian Fischer: IdentitĂ€t, Gemeinschaft und dunkle MĂ€chte. Zentrale Motive in Abwehrideologien des politischen Extremismus. In: Sebastian Liebold, Tom Mannewitz, Madeleine Petschke, Tom Thieme (Hrsg.): Demokratie in unruhigen Zeiten. Festschrift fĂŒr Eckhard Jesse. Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-4194-6, S. 195â207.
cite-note-1313. â Armin Pfahl-Traughber: Der Extremismusbegriff in der politikwissenschaftlichen Diskussion â Definitionen, Kritik, Alternativen. In: Uwe Backes, Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Band 4, Nr. 4. Nomos, 1992, S. 67â86.
cite-note-1414. â Uwe Backes: Politischer Extremismus in Demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie. Opladen 1989.
cite-note-1515. â Uwe Backes: âTotalitĂ€res Denkenâ â Konzeptgeschichte, Merkmale und herrschaftspraktische Wirkungen. In: Religion-Staat-Gesellschaft. Heft 2, 2002, S. 41â56.
cite-note-1616. â Tom Mannewitz: âEine wirklich schöne nagelneue Weltâ. In: Zeitschrift fĂŒr Politik. 2013, S. 32â47.
cite-note-1717. â Fabian Fischer: Die konstruierte Gefahr. Feindbilder im politischen Extremismus. Nomos, Baden-Baden 2018, S. 65.
cite-note-1818. â Die gröĂte Gefahr kommt in Deutschland von rechts - derStandard.at. Abgerufen am 21. Februar 2020 (österreichisches Deutsch).
cite-note-1919. â Michael Kiefer: Islamismus. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Band 3: Begriffe, Ideologien, Theorien. De Gruyter Saur, Berlin 2008, ISBN 978-3-598-24074-4, S. 137 ff. (abgerufen ĂŒber De Gruyter Online); Samuel Salzborn: Globaler Antisemitismus. Eine Spurensuche in den AbgrĂŒnden der Moderne. Beltz Juventa, Weinheim 2018, S. 117 f. u.ö.
cite-note-2020. â Matenia Sirseloudi: Radikalisierungsprozesse in der Diaspora. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 44/2010, S. 39â43 (online).
cite-note-2121. â BMI: Verfassungsschutzbericht 2010 (Memento vom 27. August 2016 im Internet Archive; PDF; 2,45 MB, S. 202)
cite-note-2323. â So etwa Christoph Butterwegge: Rechtsextremismus, Herder-Verlag, Freiburg im Breisgau 2002, S. 106 ff.
cite-note-kailitz16-2424. â Steffen Kailitz: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. VS-Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, S. 16.
cite-note-2525. â Gero Neugebauer: Extremismus â Rechtsextremismus â Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen â Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen. In: Wilfried Schubarth, Richard Stöss (Hrsg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland â Eine Bilanz, Opladen 2001. S. 13â37.
cite-note-2626. â Uwe Backes, Eckhard Jesse: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland (Schriftenreihe der Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Band 272). 4. Auflage. Bonn 1996, S. 45.
cite-note-2727. â Gero Neugebauer: Extremismus â Rechtsextremismus â Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen â Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen (Memento vom 24. Februar 2007 im Internet Archive) (PDF), hier S. 2.
cite-note-2828. â Claus Leggewie, Horst Meier: Ăber das Ende eines deutschen Sonderwegs. In: BlĂ€tter fĂŒr deutsche und internationale Politik